Was Beamte über ihre Pension wissen sollten – aber selten wissen.
Das Pensionssystem ist komplex. Diese drei Fakten haben direkte Auswirkungen auf deinen Ruhestand.
Wer mit 28 Jahren verbeamtet wird, erreicht bei Regelaltersgrenze 67 maximal 39 Dienstjahre – und damit nie den vollen Ruhegehaltssatz. Jedes fehlende Dienstjahr reduziert den Satz um rund 1,8 Prozentpunkte.
Ruhegehaltssatz 1,79375 % je Dienstjahr · max. 71,75 % nach 40 Dienstjahren
Vereinfachte Beispielrechnung auf Basis der Endbesoldung. Eintrittsalter ≈ 67 − Dienstjahre. Tatsächliche Werte hängen von Steuer, Beihilfe/PKV und Familienstand ab.
Volle Pension? Nur nach 40 Jahren – und dann frisst die Inflation
Die volle Pension klingt sicher – ist sie aber für die wenigsten. Drei Dinge, die kaum jemand auf dem Schirm hat:
Voller Satz erst nach 40 Jahren. 71,75 % erreichst du nur mit 40 vollen Dienstjahren.
Später Einstieg = Abzüge. Wer nach dem 27. verbeamtet wird, kommt bei Grenze 67 nie auf 40 Jahre – jedes fehlende Jahr kostet rund 1,8 %.
Inflation frisst mit. Deine Pension ist nominal fix – 2,5 % Inflation kosten über den Ruhestand rund ein Drittel der Kaufkraft.
Was wir für dich absichern
Drei Bereiche, die für Beamte entscheidend sind – und die die meisten Standardberater nicht kennen.
So läuft dein Pensionscheck ab
Drei Schritte – vom ersten Gespräch zur maßgeschneiderten Strategie für deinen Ruhestand.
Schlag mir deinen Wunschtermin vor
Such dir einen Termin, der dir passt – das Gespräch findet bequem online über Microsoft Teams statt. Kostenlos, unverbindlich, 45 Minuten. Deine Bestätigung mit Teams-Link bekommst du innerhalb von 24 Stunden per E-Mail.
{{ bkError }}
Bestätigung per E-Mail mit Teams-Link · DSGVO-konform
Telefon nur für kurzfristige Rückfragen zu deinem Termin.
{{ bkError }}
Mit dem Absenden stimmst du der Verarbeitung deiner Angaben zur Terminvereinbarung zu · Datenschutz
{{ bkSentText }}
Oder sende deine Anfrage direkt an
info@beamten.org · +49 15567 014344